Staatsziel: Schutz der heimischen Agrarstruktur

von | 4. Juli 2024

Nachdem die Novelle des Tierschutzgesetzes zunächst nicht auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts Ende Mai gekommen war, hat das Kabinett die Vorlage nun doch noch im Umlaufverfahren beschlossen. Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Dr. Zoe Mayer bezeichneten die Novelle als »das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte«. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere sei nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür, dass zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit bislang eine erhebliche Lücke klaffe.

Als Gegengewicht zu den Staatszielen »Tierschutz« und »Umweltschutz« forderte die CDU jüngst, das Staatsziel »Ernährungssicherheit« zu schaffen. Ziel soll es sein, dass landwirtschaftliche Belange in der rechtlichen Abwägung »auf Augenhöhe« sind mit Anliegen des Tier- und Umweltschutzes.

Ohne Zweifel ist die »Ernährungssicherheit« ein geeignetes Staatsziel – fällt darunter doch die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und wird insbesondere dann als unerlässliche Kernaufgabe des Staates gesehen, wenn sie durch Krisen, Kriege oder Naturereignisse beeinträchtigt wird. Erstaunlich, dass dies nicht bereits durch das Grundrecht auf Leben und Gesundheit ausreichend verfassungsrechtlich abgesichert ist!

Um dem Rechnung zu tragen, ist es eigentlich per se die Aufgabe des Staates, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gesichert ist. Stattdessen erhält man einen gänzlich anderen Eindruck, denn die eingangs von Frau Künast und Dr. ­Mayer bezeichnete Lücke klafft nicht zwischen dem Staatsziel »Tierschutz« und der Wirklichkeit, sondern eher zwischen dem Grundrecht auf Ernährung und staatlich unterstützenden Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Ernährungsproduktion. »Ernährungssicherheit« schützt schließlich nicht nur die individuelle Versorgung des Einzelnen, sondern umfasst auch den Schutz einer heimischen Agrarstruktur.

Von einem Schutz einer eben solchen sind wir jedoch weit entfernt: Höfesterben, Verlust landwirtschaftlicher Flächen und Aussterben ländlicher Räume deuten eher auf einen Zerfall hin. Und auch die Novelle des Tierschutzgesetzes lässt nichts Gutes für die heimische Landwirtschaft vermuten, bedeutet sie doch letztendlich noch mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. In der Folge wird die landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert. Wie das wiederum mit dem Staatsziel »Umweltschutz« vereinbar ist, kann wohl niemand erklären.

Das einzige, was es derzeit zu schützen gilt, ist und bleibt die heimische Agrarstruktur! Positiver Nebeneffekt: Sämtliche oben genannte Staatsziele wären aufgrund höchster EU-Standards bereits inkludiert!

Alexander Ströhlein,
AVA-Agrar Verlag

 

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