Was tun beim Verdacht auf Wolfsriss?

19. Juni 2023

Der BBV informiert: Checkliste bei Vorfällen mit »großen Beutegreifen« – Wolf, Luchs oder Bär

Image by Alexa / Pixabay

1. Sichern aller restlichen Weidetiere und Erstversorgung der verletzten Nutztiere.

2. Finden Sie tote oder verletzte Nutztiere und vermuten Sie einen »großen Beutegreifer« als Verursacher, behalten Sie die Nerven und vermeiden Sie es, Spuren zu verwischen. Bei den Spuren kann es sich auch um Trittsiegel, Kot oder Haare des großen Beutegreifers handeln.

3. Stellen Sie sicher, dass tote oder verletzte Tiere weder Kontakt zum eigenen Hund noch zu anderen Beutegreifern wie dem Fuchs haben. Dies kann später die eindeutige genetische Zuordnung, z.B. zu einem Wolf, erschweren.

4. Melden Sie den Vorfall Ihrer BBV Geschäftsstelle, damit sie Ihnen unterstützend zur Seite stehen kann.

5. Den Fundort und die Kadaver mit Fotos und Videos dokumentieren. Senden Sie diese später per E-Mail an: fachstelle-gb@lfu.bayern.de und an die BBV-Geschäftsstelle.

6. Tote Tiere an Ort und Stelle liegen lassen. Mögliche DNA-Spuren sollten bestmöglich erhalten werden. Optimal hierfür sind trockene und kalte Bedingungen. Im Falle von Niederschlägen oder Taubildung ist es sinnvoll das Tier abzudecken. Die Bildung von Kondenswasser sollte jedoch vermieden werden.

7. Durch den Rissbegutachter der LfU wird eine DNA-Probe genommen. Eine sachgemäße Probennahme erfolgt nicht in der Wunde selbst sondern dort, wo vermutlich Speichel des Verursachers gefunden werden könnte (um die Wunde herum).

8. Wann DNA-Zweitprobe? Sollte eine Entnahme einer DNA-Probe durch den Rissbegutachter oder eine andere staatliche Stelle nicht erfolgen bzw. verweigert werden, kann der geschädigte Weidetierhalter einen Veterinär oder Rissbegleiter hinzuziehen.

9. Zweitprobe: Die vom Rissgutachter der LfU genommene Probe könnte geteilt werden. Alternativ könnte ebenso ein Rissbegleiter oder ein Veterinär mit dieser Probeentnahme beauftragt werden. Wichtig ist, dass der Probennehmer fachkundig ist.

10. Melden Sie den Vorfall bitte sofort telefonisch an das LfU-Wildtiermanagement und verlangen Sie einen Rissbegutachter zur Entnahme einer DNA-Probe. Telefon: 09281-1800-4640 (Mo bis So 10 bis 16 Uhr)
oder kontaktieren Sie ihre örtliche Polizeidienststelle, wenn die Meldezeit außerhalb der Geschäftszeit liegt.

11. Kontaktieren Sie den zuständigen Jäger und installieren – wenn möglich – Wildkameras für die Folgenacht, um zu dokumentieren, dass der Wolf/Luchs/Bär wieder an den Tatort zurückkehrt. Ihre Bilder/Filmaufnahmen senden Sie per E-Mail an: fachstelle-gb@lfu.bayern.de und an die BBV- Geschäftsstelle.

12. Das LfU bietet ein Formular zur Meldung von Hinweisen zu Wolf, Luchs oder Bär an: https://www.lfu.bayern.de. Füllen Sie dieses aus und senden Sie es an: fachstelle-gb@lfu.bayern.de

13. Verbringen Sie die Kadaver nur mit dem vorherigen Einverständnis des LfU! WICHTIG: Kontaktieren Sie die TBA erst nach Freigabe durch die LfU. Wichtig ist hier der Hinweis an die TBA »mit Vermerk auf amtliche Sektion«.

14. »Ausgleichsregelung Große Beutegreifer«, siehe hier: https://www.gesetzebayern.de

BBV

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