Millionen-Schadenersatz für Nestlé und Molkerei Müller

12. September 2023

Südzucker geht in Berufung gegen Kartell-Vorwurf-Urteile.

 

Image by pasja1000 from Pixabay

 

Zuckerhersteller sollen nach zwei Pilotverfahren von Ende Juni 2023 am Landgericht Mannheim zum sogenannten »Zuckerkartell« hohen Schadenersatz in Millionenhöhe sowohl an die Nestlé Deutschland AG als auch an die Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG zahlen, »weil sie nach Kartellabsprachen zu hohe Zuckerpreise kassiert haben«. Das Unternehmen Südzucker hat jetzt gegen das Urteil Berufung eingelegt. Wie die Deutsche-Presse-Agentur (dpa) berichtet, blieben Anfragen an das für die Berufung zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe sowie an die beiden anderen betroffenen Hersteller Nordzucker aus Braunschweig und Pfeifer & Langen (Diamant-Zucker) mit Sitz in Köln zunächst unbeantwortet. Ein Sprecher von Südzucker bestätigte lediglich, dass das Unternehmen in Berufung gehe. Weitere Erklärungen würden nicht abgegeben, da man sich in einem laufenden Verfahren befinde. Allein in Mannheim seien nach früheren Angaben des Landgerichts rund 40 Kartellklagen von Lebensmittel- und Getränkeherstellern verschiedener Lebensmittel- bzw. Getränkehersteller anhängig gemacht worden, in denen Ersatzforderungen mit einem wirtschaftlichen Gesamtinteresse von mehreren hundert Mio. Euro (inkl. Zinsforderungen) erhoben worden. »In den Verfahren machten bzw. machen die Kläger geltend, sie und – soweit vorhanden – mit ihnen verbundene Unternehmen hätten wegen des Zuckerkartells erheblich überhöhte Preise für Verarbeitungszucker gezahlt, den sie von den Beklagten und Dritten zwischen 1996 und 2010 bzw. 2014 bezogen hätten«, so Dr. Joachim Bock, Pressereferent und VRLG des Landgericht Mannheim.
In der Pressemitteilung des Landgericht Mannheim heißt es weiter: »Mit Urteilen vom 23. Juni 2023 hat die Kartellkammer beim Landgericht Mannheim in den zwei entscheidungsreifen Pilotverfahren, in denen Preisüberhöhungsschäden von insgesamt rund 83 Mio. € geltend gemacht worden sind, die drei großen deutschen Zuckerhersteller Nordzucker AG, Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG und Südzucker AG verurteilt, an die Nestlé Deutschland AG rund 8,393 Mio. € und an die Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG rund 6,262 Mio. € zu zahlen. Hinzu kommen jeweils Zinszahlungen in ähnlicher Dimension, die teils bis 1998 zurückreichen.« Zur Begründung der verkündeten Urteile führte die Kammer aus, dass ihrer Ansicht nach die Preise für Verarbeitungszucker in Deutschland von 1997 bis September 2009 wegen des Zuckerkartells schätzungsweise um rund 2 % überhöht waren. Zwar beschränkte die Regulierung der europäischen Zuckermärkte den Wettbewerb zwischen Anbietern von Verarbeitungszucker erheblich und aufgrund der übrigen Marktcharakteristika ist es in der Regel so, dass die Zuckerhersteller vorwiegend Kunden in der Nähe ihrer Zuckerfabriken beliefern, die ursprünglich historisch bedingt in Norddeutschland (Nordzucker), Westdeutschland (Pfeifer & Langen) und Süd- und Mitteldeutschland (Südzucker) konzentriert waren. Wesentlicher Restwettbewerb um Absatzgebiete, Kunden und Kundenpreise war aber dennoch möglich und wurde durch die über 13 Jahre andauernden verbotenen Absprachen mit preisüberhöhender Wirkung beschränkt. Das bestätigen neben weiteren Indizien auch die ökonomischen Analysen des Gerichtssachverständigen. 

hs

Weitere Meldungen aus der Rubrik DairyInside finden Sie in unserem Schwesterportal der Deutschen Molkerei Zeitung

Beitrag teilen: |

Partner

Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden, bei den Themen, die Sie interessieren!

Zur Anmeldung:

.embedded-sidebar { display: none; }