QM-Milch-Standard verschärft sich 2026 weiter
Beim QM-Standard wird es ab 1.Juli 2026 einige Veränderungen geben. Darauf wies Marie Janson, Geschäftsführerin der milchZert GmbH, in ihrem Vortrag im Rahmen der Online-Veranstaltung „QM-Milch im Umbruch – der neue Standard in 2026“ Mitte Dezember. Die Veranstaltung war Teil der Reihe „INFOTreff Milch“ des Verbands der Milcherzeuger Bayern e.V. (VMB).

Marie Janson, Geschäftsführerin der milchZert GmbH, informierte die Teilnehmer der Online-Veranstaltung über anstehende Änderungen beim QM-Milch. Foto: Sterk
Rund 160 Teilnehmer verfolgten Mitte Dezember online die aktuelle Ausgabe des INFOTreff Milch des VMB. Diesmal erläuterte Marie Janson, Geschäftsführerin der milchZert GmbH, einer Tochter des Michprüfring Bayern e. V., in ihrem Vortrag die anstehenden Änderungen beim QM-Milch-Standard. Und das sind einige, wie die Referentin nach einer kurzen Vorstellung des Unternehmens, das sich auf Zertifizierungen im Bereich der Milchwirtschaft spezialisiert hat, ind bereits im Handbuch darlegte. Die erste betrifft die Einführung der Änderungen. Diese werden erst am 1. Juli 2026 und nicht wie bisher üblich, direkt zum Jahresanfang, wirksam. Das Qualitätsmanagement in der Milchwirtschaft sei wichtig für die Sicherheit und gebe den Landwirten Orientierung. Das bevorstehende Update ist notwendig, weil es neue Herausforderungen im Bereich Tierwohl und Produktsicherheit gebe.
Generell sei eine Verschärfung des Standards erkennbar, da es sich um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess handele, betonte Marie Janson.
Ende des akkreditierten Prozesses
Bisher handelte es sich dabei um einen akkreditierten Prozess. Das wird sich in Zukunft ändern. Die Akkreditierung sei beendet worden, da die notwendigen Anforderungen nicht mehr leistbar waren. Das hat Auwirkungen auf die Vertragslage. Der direkte Vertrag von milchZert mit den Milcherzeugern entfällt. Stattdessen erfolgt die Bündelung nun durch die Molkereien, die mit den Betrieben Verträge abschließen. Die jeweiligen Milchverarbeiter beauftragen dann milchZert die Audits durchzuführen. Das ist besonders relevant für Einzellieferanten, da diese ohne einen Vertrag mit einer Molkerei dann nicht mehr zertifiziert werden können. „Wir arbeiten aktuell an einer Lösung für dieses Problem“, betonte Marie Janson.
Die Prüfberichte werden in Zukunft in der QM-Datenbank des QM-Milch e.V. abgelegt. Dort sind sie nur von Milcherzeugern und Molkereien einsehbar. Um den Wegfall der Akkreditierung zu kompensieren, wurde zudem ein neues Integrityprogramm/Sanktionsverfahren eingeführt. Das betrifft die Durchführung der Audits. Dabei wird der QM Milch e.V. in Zukunft entweder eigene Auditoren zu den Audits von milchZert entsenden oder im Nachgang die korrekte Durchführung der Audits durch den Partner kontrollieren. Bei gefundenen Fehlverhalten drohen Sanktionen.
Nur noch eine Nachbegehung
Geändert wurde auch die Anmeldefrist für Audits. Sie beträgt nur noch maximal eine Kalenderwoche. Die bisher übliche Nachbegehung wegen zu wenig erreichten Punkten beim Audit entfällt. „In Zukunft gibt es generell nur noch eine Nachbegehung, die innerhalb von vier Wochen nach dem Originalaudit erfolgen muss“, erläuterte die Referentin.
Eine solche erfolgt auch dann, wenn Betriebe das neu hinzukommende Auditergebnis „zugelassen unter Vorbehalt“ erzielten. Auch hier sind Nachbesserungen innerhalb von vier Wochen notwendig. Sie mahnte die Betriebe diesen Zeitraum ernst zu nehmen. Wenn nicht, drohe der Entzug des Zertifikats. Bei unverschuldeten Verzögerungen sei aber auf Antrag ein Antrag auf Verlängerung möglich. Ein solcher Fall sei bspw. gegeben, wenn bauliche Optimierungen von externen Handwerkern nicht rechtzeitig ausgeführt wurden. Allerdings gibt es aktuell noch Probleme bei der Umsetzung des Antragsverfahrens für Fristverlängerungen.
Bei einem Entzug des Zertifikats besteht eine Sperrfrist von drei Wochen bis ein neues Zertifikat beantragt werden kann. Ob in diesem Zeitraum dann die Rohmilch abgeholt werde, entscheide die betroffene Molkerei. Eine andere Änderung betrifft die Durchführung von Sonderkontrollen. Diese werden ab Juli differenziert in Sonderaudits, die den Umfang eines vollen Audits haben, und Reklamationsaudits, die nur Teile eines vollständigen Audits umfassen aufgeteilt. Marie Janson erwartet eine Zunahme der letzteren.
Kriterien ändern sich ebenfalls
Auch bei den Kriterien der Audits gibt es Veränderungen. In Zukunft sind es nur noch 69 statt 70 Kriterien, die geprüft werden. Das Kriterium 1.1.1 (Der Bestand ist amtlich anerkannt frei von Tuberkulose etc.) entfällt. Dadurch können nur noch maximal 80 Punkte erreicht werden. Die Mindestpunktzahl zum Bestehen verringert sich damit auf 60 Punkte. Allerdings erhöht sich die Punktzahl im Fokusbereich Tierwohl von 11 auf 12 Punkte.
Innerhalb der Kriterien wurden mehrere Änderungen vorgenommen. So wurde 1.1.3 präzisiert. Als Laufstall gilt nun eine eingestreute oder mit Komfortmatte ausgestattete Box mit freier Bewegungsmöglichkeit, während „Anbindestall“ einen eingestreuten oder mit Komfortmatte ausgestatteten Freiplatz am Ende einer Reihe bedeutet.
Zudem wurde das Kriterium 1.1.7. (Sauberkeit der Kühe) verschärft. Wenn ein Drittel des Bestandes nicht sauber ist, gilt das Kriterium nicht als erfüllt. Eine wichtige Neuerung ist das der Punkt 1.1.8 (Liegeplätze der Kühe) in Zukunft ein K.O.-Kriterium ist und daher auf jeden Fall erfüllt werden muss. Dabei sei besonders eine Überbelegung zu vermeiden, mahnte Frau Janson. Konkretisiert wurde auch der Punkt 1.1.16 (Kälberhaltung) und zwar hinsichtlich der Boxengröße. Nicht zuletzt wurde der Punkt 1.1.20 zu 1.1.19 geändert. Dieses Kriterium entfällt nunmehr die zusätzliche Anforderung einen Biosicherheitsmanagementplan zu erstellen und auf Verlangen während des Audits vorlegen zu können. Eine Vorlage dazu stellt QM-Milch e.V. zur Verfügung. Bei der Prüfung auf Notstromversorgung (1.1.21) wird außerdem nun auch der Einspeisepunkt geprüft.
Sämtliche Details der Änderungen können im Handbuch des QM Milch e.V., das auf der Homepage verfügbar ist, nachgelesen werden. Marie Janson empfahl den Landwirten die Lektüre als gute Vorbereitung für anstehende Audits. Denn aufgrund der fachlichen Verschärfung rechne sie mit mehr „Durchfallern“ und mehr Unternehmen, die in den verkürzten Auditrhythmus fallen würden. „Versuchen Sie daher so viele Punkte wie möglich beim Audit zu erreichen“, mahnte sie abschließend. Eine Bitte, die VMB-Geschäftsführer Dr. Hans-Jürgen Seufferlein im Rahmen der anschließenden Diskussion noch um den Hinweis ergänzte, dass ohnehin betriebsbedingt nicht jeder Betrieb alle Punkte erreichen könne. Umso wichtiger sei es keine leichten Punkte zu „verschenken“. ra

