Zielgerichtet vorgehen – Missverständnisse vermeiden
Mit der neuen Rohmilchgüteverordnung, kurz RohmilchGütV, die mit dem 1. Juli in Kraft getreten ist, gelten für die Hemmstoffuntersuchung in der Anlieferungsmilch neue Anforderungen. Ein erstes Fazit.
Seit 1. Juli 2021 gilt die neue Rohmilchgüteverordnung, kurz RohmilchGütV. Damit verbunden sind neue Anforderungen hinsichtlich der Hemmstoffuntersuchung in der Anlieferungsmilch, um auch hier die Regeln an das EU-Lebensmittelhygienerecht anzupassen. Jeder Milcherzeuger und jede Molkerei sind Lebensmittelunternehmer und haben die Verpflichtung nur Lebensmittel in Verkehr zu bringen, welche die geltenden Rückstandshöchstmengen (MRL) einhalten. Das heißt es dürfen zum Beispiel keine Rückstände von Antibiotika in der Milch sein, die über den MRL-Grenzwerten liegen.
Aus diesem Grund wurde in Bayern bereits zum 1. Juli 2020 für die Güteprüfung beim mpr ein neuer Hemmstofftest, der BRT hi-sense, eingeführt, weil dieser Test mehr Antibiotika unter den MRL-Grenzen nachweisen kann als der bis dahin verwendete Test und er die jetzt ab 1. Juli gültigen Anforderungen der RohmilchGütV erfüllt.
Auch wenn damit seit Juli 2020 in Bayern sensitiver auf Antibiotikarückstände getestet wird, zeigt sich, dass kaum Antibiotikarückstände zu finden sind. Schon auf Erzeugerebene wird die Antibiotika-Anwendung sehr effizient kontrolliert und es kommt nur in Ausnahmefällen zur Ablieferung von sog. „Hemmstoffmilch“ an die Molkereien. Wie die Grafik zeigt, findet der Milchprüfring nur in etwa 0,02% der Proben, also in etwa 20 aus 100.000 getesteten, Hemmstoffe. In den letzten 10 Jahren hat dabei nochmal eine bedeutende Verbesserung der ohnehin schon günstigen Rückstandssituation stattgefunden.
Da im Rahmen der Eingangskontrolle in der Molkerei und dann später auf der Verarbeitungsebene weitere Laborkontrollen durchgeführt werden, sind Milch und Milchprodukte praktisch zu 100% frei von Rückständen, die für den Verbraucher von Bedeutung sein könnten.
Ständiger Verbesserungsprozess
Trotzdem ist die Branche bemüht, auch diese seltenen Fälle weiter zu reduzieren. Bei der Analyse des Zustandekommens von hemmstoffpositiver Anlieferungsmilch fällt auf, dass es zum Teil wegen Informationsdefiziten zur Verwendung falscher Hemmstofftests oder zur Fehlinterpretation von Testergebnissen kommt. Wurde eine Kuh mit Antibiotika behandelt, ist es gute Praxis die Milch testen zu lassen, bevor sie wieder zur Ablieferung an die Molkerei kommt. Häufig werden diese Tests kostenlos von den Molkereien durchgeführt. Da verschiedene Testsysteme verschiedene Nachweisempfindlichkeiten gegenüber den verschiedenen Antibiotika aufweisen und Schnelltests in der Regel nur eine oder wenige von den sieben Antibiotikagruppen nachweisen können, ist es wichtig, dass das Untersuchungslabor weiß, welches Antibiotikum verwendet wurde, um den passenden Test auszuwählen bzw. zu vermeiden, dass der verwendete Test das eingesetzte Medikament gar nicht nachweisen kann.
Um derartige Missverständnisse zu vermeiden haben die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK), der Landesverband Bayern des Bundesverbandes der praktizierenden Tierärzte und der mpr ein Formblatt entwickelt, das Verwendung finden sollte, wenn Proben zur Hemmstoffuntersuchung eingeschickt werden. Ob Milcherzeuger oder Tierarzt: Bitte verwenden Sie dieses Formblatt künftig beim Einsenden von Milchproben zur Hemmstoffuntersuchung!
Schlussfolgerungen
Auch wenn die Ablieferung hemmstoffpositiver Milch an die Molkereien ein sehr seltenes Ereignis und durch die Wareneingangskontrollen der Molkereien für den Verbraucher nicht von Bedeutung ist, kann die Rate hemmstoffpositiver Fälle weiter reduziert werden, wenn Informationslücken geschlossen werden und noch zielgerichteter auf Hemmstoffe untersucht werden kann. Durch den konsequenten Einsatz des vorgeschlagenen Formblattes werden für alle Beteiligten die nötigen Informationen bereitgestellt, sodass unnötige Pannen vermieden werden.
ChB