Hof

Entwässerung von neuen Siloanlagen – so wird´s gemacht!

20. August 2019

Die Anlagenverordnung (AwSV) regelt seit 01. August 2017 bundeseinheitlich den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in entsprechenden neuen Anlagen. Dazu zählen JGS-Anlagen und folglich Silos, die seit dem Inkrafttreten in Betrieb gingen oder gehen. Bestehende Siloanlagen unterliegen mit wenigen Ausnahmen den Regeln, die zum Zeitpunkt der Errichtung gültig waren. Die neuen Regeln für neue Silos haben Auswirkungen auf die Entwässerung von Siloanlagen. Dr. Hansjörg Nußbaum vom LAZBW Aulendorf gibt Hinweise, was in neuen Siloanlagen zu beachten ist.

Ab 1.000 m³ Lagervolumen neuer Silos oder Siloanlagen muss eine Fachfirma beauftragt und die Anlage vor Inbetriebnahme durch einen externen Sachverständigen abgenommen werden.

Bisher waren die wasserrechtlichen Vorgaben für JGS-Anlagen (Jauche-Gülle-Sickersäfte) in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Anlagenverordnung schafft nun bundesweit einheitliche Regeln, die für neue Anlagen anzuwenden sind. Silagesickersäfte und verunreinigtes Niederschlagswasser aus Siloanlagen mussten bisher schon aufgefangen, gelagert und auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden (siehe JGS-Merkblatt). Neu ist, dass die Berechnung der Kapazität des Sickersaftbehälters genauer gefasst wurde. Nicht verunreinigtes Niederschlagswasser von Silos, das getrennt abgeleitet wird, braucht wie bisher nicht berücksichtigt werden und kann über eine belebte Bodenschicht versickert werden. Nicht erlaubt ist das Einleiten in die Vorflut oder andere Gewässer. Diese Regelung erlaubt somit weiterhin den Einbau von Trennschächten in Siloanlagen.

Gärsaft

Gärsaft entsteht beim Silieren und Lagern von Silage durch Zellaufschluss oder Pressdruck, insbesondere, wenn der TM-Gehalt des Erntegutes unter 30 % liegt. Gärsaft ist eine säurehaltige Flüssigkeit und somit wassergefährdend. Verunreinigtes Niederschlagswasser im Sinne des technischen Regelwerkes ist das von JGS-Anlagen abfließende Niederschlagswasser, das Jauche, Gülle, Silage, Gärsaft oder Festmist enthält. Bei der Berechnung des Fassungsvermögens des Silagesickersaftbehälters ist das Volumen des anfallenden Gärsaftes zuzüglich der Menge an verunreinigtem Niederschlagswasser zu berücksichtigen. Gärsaft fällt in der Vegetationsperiode in den ersten drei bis vier Wochen nach dem Silieren feuchten Erntegutes an und kann unmittelbar auf landwirtschaftliche Flächen nach Maßgabe der Düngeverordnung ausgebracht werden. Dafür muss der Silagesickersaftbehälter 3 % des Silagelagervolumens vorhalten. Wird bei unterteilten Silos jeweils nur eine Kammer gefüllt bzw. geleert, kann für die Bemessung 3 % des Silagevolumens der größten Kammer angesetzt werden.

Verunreinigtes Niederschlagswasser

Mit Silage oder Silageresten verunreinigtes Niederschlagswasser fällt in größeren Mengen als Gärsaft an. In der Vegetationsperiode ist das Ausbringen unproblematisch. Im Winter muss es jedoch gelagert werden. Das Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Silagesickersaft muss auf die Belange des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes und des Gewässerschutzes abgestimmt sein. Die Düngeverordnung regelt die zu berücksichtigende Mindestlagerzeit. Wenn eine landwirtschaftliche Verwertung des Silagesickersaftes beabsichtigt ist, sind für die Bemessung des Fassungsvermögens die Ausbringungsregelungen der §§ 5, 6 und 12 Düngeverordnung maßgebend. In der Regel ist eine Ausbringung zwischen dem 01.11. und dem 31.01. unzulässig (3 Monate). Verunreinigtes Niederschlagswasser weist einen niedrigen TM-Gehalt (unter 2 %) und keinen oder nur unwesentliche Gehalte an Stickstoff aus. Daher sind bei der Berechnung der Lagerkapazität drei Monate heran zu ziehen. Wird Gärsaft oder verunreinigtes Niederschlagswasser in die Güllegrube eingeleitet (z. B. über eine Freispiegelleitung oder Pumpe), sind die Regelungen zur Lagerdauer von Gülle (mindestens 6 Monate) zu berücksichtigen.

Regenmenge

Grundlage für die Berechnung des verunreinigten Niederschlagswassers ist das langjährige Mittel der jährlichen Niederschlagsmenge des Gebietes abzüglich einer Verdunstungsrate in Höhe von 15 %. Je Monat Lagerdauer ist mind. 1/12 dieses Wertes anzusetzen.

Verunreinigte Flächen

Als maßgebliche Fläche für die Berücksichtigung des verunreinigten Niederschlagswassers sind 50 % der Grundflächen der in der Sperrfrist gleichzeitig geöffneten Silos und zusätzlich die Fläche der verunreinigten Abfüllplätze anzusetzen. Sofern nachgewiesen wird, dass geringere Mengen verunreinigten Niederschlagswassers anfallen, sind Abweichungen möglich.

Neue Regeln für JGS-Anlagen

Neue Regeln für JGS-Anlagen

Die Berechnung der Größe des notwendigen Sickersaftbehälters hat sich geändert. Ab einer Behältergröße von mehr als 25 Kubikmeter benötigt man eine Fachfirma und einen Sachverständigen, der vor der Inbetriebnahme den Behälter prüft.

Bild 13 von 13

Konsequenzen beim Neubau von Siloanlagen

Um die Kapazität des Silagersickersaftbehälters zu begrenzen, sollten die verunreinigten Flächen möglichst klein gehalten werden. Das bedeutet für jede Silokammer eine eigene Abflussrinne und einen eigenen Trennschacht. Die Abfüllfläche (z. Bsp. Rangierfläche, Fläche zum befüllen des Futtermischwagens) müssen befestigt sein, sollten aber nicht zu groß (Tiefe der Fläche) und nicht im einem Stück ausfallen, damit Teilflächen separat entwässert werden können. Rinnen, Schächte und Rohre benötigen einen bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweis, der besagt, dass sie den wasserrechtlichen Anforderungen für JGS-Anlagen genügen. Gleiches gilt für alle Bauprodukte, Bauarten und Bausätze von JGS-Anlagen (also z. Bsp. für Fugenmaterial, Anstriche, Beschichtungen, Betonteile oder Asphalt). Bei Trennschächten muss der Ablauf für Silagesickersäfte mindestens 10 cm unten denen für das saubere Wasser liegen, um eine Verwechslung beim Umstöpseln zu vermeiden. Unterirdische Rohre, die wassergefährdende Stoffe ableiten, müssen kraftschlüssig miteinander verbunden (also z. B. verschweißt) werden). Steckverbindungen sind bei Rohren, die sauberes Wasser führen, aber weiterhin zulässig. Als sauber gilt Niederschlagswasser, wenn es über abgedeckte Silos bzw. auf Flächen anfällt, die zuvor nassgereinigt wurden. Der sorgfältigen Abdeckung mit Silofolie sowie der Sauberkeit von Siloanlagen kommt somit eine große Bedeutung zu.

Zusammenfassung

Die neuen Regeln für JGS-Anlagen bedingen für neue Siloanlagen ein Umdenken bei der Entwässerung von Siloanlagen. Dabei muss vor allem ein großes Augenmerk darauf gelegt werden, dass wenig verunreinigtes Niederschlagswasser anfällt und sauberes Wasser getrennt abgeleitet werden kann. Die Kapazität des Silagesickersaftbehälters umfasst den Anfall von Gärsaft (3 % des größten Silos) und in der Regel das verunreinigte Niederschlagswasser von drei Monaten. Beim Bau neuer Silos sollte jede Kammer und auch Teilflächen der Abfüllfläche separat entwässert werden können. Trennschächte sind weiterhin möglich. Es dürfen nur noch zugelassene Materialien eingesetzt werden. Leckagefolien sind nicht unter Silos, aber bei Sickersaftbehältern ab einem Fassungsvermögen von mehr als 25 Kubikmetern notwendig.

Größe des Sickersaftbehälters

Der Behälter muss Gärsaft plus das verunreinigte Niederschlagswasser aufnehmen können.

Gärsaft: 3 % des Lagervolumens. Falls nicht alle Silos gleichzeitig befüllt werden, richtet sich das Lagervolumen nach dem größten Silo.

Verunreinigtes Niederschlagswasser: Jahresniederschlag abzüglich 15 % Verdunstung. Davon wird ein Viertel (3 Monate) angerechnet; bei Einleitung in den Güllebehälter mindestens 6 Monate. Als Flächen werden 50 % der Grundflächen derjenigen Silos herangezogen, die gleichzeitig geöffnet sind (meist je ein Silo für Gras- und Maissilage) plus die Fläche der verunreinigten Abfüllfläche.

Beitrag teilen: |

Partner

Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden, bei den Themen, die Sie interessieren!

Zur Anmeldung:

.embedded-sidebar { display: none; }